Streuobstwiesen-Zuschüsse im Main-Taunus-Kreis
Streuobstwiesen zählen im Main-Taunus-Kreis aufgrund ihres Artenreichtums zu den wertvollsten Biotopen. Ihr Bestand ist in den letzten Jahrzehnten stark geschrumpft und bedarf dringend der Förderung. Das Thema STREUOBST – Anbau von Hochstämmen – wird im Main-Taunus-Kreis immer wichtiger, auch wegen Nistmöglichkeiten für den Steinkauz.
Aus Mitteln der Ersatzgelder (ehem. Bezeichnung: Ausgleichsabgabe) werden Maßnahmen zur Anlage oder Wiederherstellung von Streuobstwiesen bezuschusst. Ersatzgelder werden bei Eingriffen in Natur und Landschaft erhoben, wenn diese durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nicht vollständig kompensiert werden können.
Folgende Zuschüsse können beantragt werden (Maximalwerte):
* Neupflanzung von hochstämmigen Obstbäumen: 25 Euro pro Baum
* Pflegemaßnahmen in den ersten 5 Jahren: einmalig 25 Euro pro Baum
* Entbuschungsmaßnahmen: 500 – 1.500 Euro pro Hektar.
* Grundschnitt alter „ungepflegter“ Bäume: 50 Euro pro Baum
Der entsprechende Antrag ist vor Durchführung der jeweiligen Maßnahme zu stellen.
Geplante Entbuschungsmaßnahmen sind unbedingt vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen, da nicht alle verbuschten Flächen hierfür geeignet sind.
Ansprechpartner: Michael Orf, Tel.: 06192 201-1540
Aus: www.mtk.org
Link-Tipp: Main-Taunus-Streuobst e.V.